Gespeichert von Alexander Sosna am 29. Januar 2019 - 10:00
Viele Nutzer sind durch Herstellervorgaben, Verordnungen oder Arbeitsanweisungen dazu gezwungen, auf sämtlichen IT-Geräten Virenscanner zu betreiben. Diese Verallgemeinerung kann gerade dann, wenn es nicht um klassische Desktops oder Dateiserver geht, zu Problemen führen.
Nach landläufiger Auslegung des Grundschutzes ist dieser gewährleistet, wenn auf allen Systemen ein Virenscanner vorhanden ist und die Signaturen aktuell gehalten werden. Die Einhaltung der beiden Kriterien kann über ein klassisches Monitoring überwacht werden.